Formular zur Anforderung von kostenpflichtigen Entscheidungsabschriften
- Übersendung erfolgt per E-Mail oder Post -


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  maximal drei


Begründen Sie bitte Ihr rechtliches Interesse an der Anforderung:

oder

    

Kosten

Zu zahlen sind folgende Dokumentenpauschalen:


(Gebühr gemäß Nr. 4 der Anlage zu § 124 Abs. 2 Justizgesetz NRW -JustG NRW-)
  • je Entscheidung 12,50 Euro

Wichtiger Hinweis:

Der Versand von Entscheidungen ab 1999 ist in der Regel per E-Mail möglich.

Ältere Entscheidungen wurden noch nicht vollständig elektronisch gespeichert. Der Versand als elektronische Datei kann deshalb nicht garantiert werden. Die Zusendung von Entscheidung vor 1996 kann grundsätzlich nur in Papierform erfolgen.

Sofern der Versand per E-Mail aus dem vorgenannten Grund nicht möglich ist, wird die Entscheidung per Post übersandt.