Als angehende Volljuristin bzw. Volljurist durchlaufen Sie vor Ihrer zweiten juristischen Staatsprüfung den juristischen Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst umfasst eine fünfmonatige Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen. Bis zu zwei Monate dieser Zivilstation können bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit stattfinden (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 JAG NRW). Auch die viermonatige Wahlstation kann bei dem Landesarbeitsgericht oder einem Arbeitsgericht absolviert werden.

Wenn Sie Interesse an einer Zivil- oder Wahlstation bei dem LAG Düsseldorf oder einem Arbeitsgericht unseres Geschäftsbereichs haben, erreichen Sie uns unter verwaltung@lag-duesseldorf.nrw.de sowie telefonisch unter 0211/7770-1161 (Frau Dr. Schwarz) oder 0211/7770-1105 (Frau Lietz).