Bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf können in fast allen gerichtlichen Verfahren elektronische Dokumente eingereicht werden (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Arbeitsgerichte) vom 02. Mai 2013.

Einzelheiten zu den Anwendungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)  bzw. des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA)