Im üblichen Gerichtsverfahren wird ein Rechtsstreit durch Urteil oder einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet.

Durch das Güterichterverfahren (§ 54 Abs. 6 ArbGG) wird Ihnen in erster und zweiter Instanz ein weiterer Weg zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten angeboten. Sie erhalten die Möglichkeit, gemeinsam und selbstverantwortlich mit Unterstützung des Güterichters oder der Güterichterin, eine Konfliktlösung zu erarbeiten, die ihren individuellen Interessen entspricht. Alle Güterichterinnen und Güterichter haben eine Mediationsausbildung, so dass im Rahmen des Güterichterverfahrens eine Mediation durchgeführt werden kann.