Vorwort
Unser Leitbild ist unter Beteiligung der Angehörigen des Bezirks des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in einem internen Projekt entwickelt worden.
Das Leitbild soll das Selbstverständnis unserer Organisation und unserer Arbeitskultur vermitteln. Die darin dargestellten Maßstäbe bieten uns Orientierung bei unserer täglichen Arbeit. Es schafft den Rahmen,
-
erreichte Qualität zu sichern,
-
Entwicklungen anzustoßen,
-
Neues nach den gemeinsamen Zielen zu gestalten,
-
Veränderungen einzufordern.
Unser Bezirk
Der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besteht aus neun Arbeitsgerichten, die die Aufgaben der Rechtsprechung der ersten Instanz wahrnehmen, und dem Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht. In der Rechtsprechung sind Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, tätig, unterstützt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Serviceeinheiten. Die Organisation jedes Gerichts obliegt der Behördenleitung und der Geschäftsleitung, die von weiteren Mitarbeitern der Verwaltung unterstützt werden.
Unsere Aufgabe als Dienstleister für die Rechtsuchenden
Wir sehen die eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit als neutrale, unabhängige Instanz, die den Beteiligten des Arbeitslebens in fairen, sozial ausgewogenen und verständlichen Verfahren zügige Streitschlichtung und -entscheidung bietet. Sie gewährleistet Rechtsfrieden und -sicherheit. Kompetente, engagierte und verantwortungsbewusste Gerichtsangehörige, die eingebunden sind in eine effektive Organisation, stellen diese Leistung sicher.
Jeder Rechtsuchende hat Anspruch darauf, dass wir Leistungen von hoher Qualität erbringen, sein Anliegen verstehen, ernst nehmen und zügig bearbeiten. Dazu gehören freundlicher Umgang sowohl am Telefon als auch im Gericht. Wir drücken uns in Wort und Schrift verständlich aus. Auch die Verhandlungsführung ist verständlich und fair. Der belastenden Situation der Parteien sind wir uns bewusst.
Unsere Fachkompetenz in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Für uns als Fachgerichtsbarkeit ist die Nähe zur Arbeitswelt wichtig. Sie wird gewährleistet durch die Einbindung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung aus dem Arbeits- und Wirtschaftsleben. Sie sind gleichberechtigte Mitglieder der Spruchkörper. Betriebsbesichtigungen und -praktika vertiefen das Verständnis für die im Arbeitsleben Stehenden.
Wir im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf bieten mit den neun Arbeitsgerichten Fachkompetenz vor Ort, die wesentlich gefördert wird durch die Eigenständigkeit der Gerichtsbarkeit. Kleine, dezentrale, flexible Organisationseinheiten mit gut ausgebildeten, leistungsstarken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und engagierte Richterinnen und Richter mit hoher Schlichtungskompetenz stellen eine schnelle Verfahrensabwicklung sicher.
Das Zusammenspiel bei der täglichen Arbeit
Das Zusammenspiel der Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten sind das A und O einer reibungslosen und zügigen Arbeitserledigung. Verlässliche Absprachen, auch zur Erreichbarkeit der Richterinnen und Richter, gute wechselseitige Informationen, präzise Arbeitsanweisungen und -dokumentationen (Verfügungen und Vermerke) und sinnvoller Einsatz einheitlicher Vordrucke erleichtern die organisatorischen Abläufe.
Aufgabe unserer Verwaltung
Unsere Verwaltung stellt die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen sicher, damit die gerichtlichen Aufgaben erfüllt werden können. Sie bedarf dazu der Mitwirkung aller Angehörigen des Gerichts und nimmt Rücksicht auf deren Interessen und Belange. In unserer gut funktionierenden Gerichtsbarkeit stehen bei der Verwaltungsarbeit organisatorischer Fortschritt, technische Entwicklung, sinnvoller Einsatz und Förderung aller Mitarbeiter, harmonisches Miteinander und bürgerorientiertes Arbeiten immer im Vordergrund. Verwaltungsanweisungen werden verständlich gestaltet und erreichen alle Betroffenen.
Die Verwaltung fordert die notwendigen Mittel zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen ein.
Die Verwaltungsarbeit in unserem Bezirk erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, gegenseitige Unterstützung und gezielte Information in allen Aufgabenbereichen.
In der Geschäftsverteilung werden die sich bietenden Möglichkeiten, die Arbeitsorganisation zu verbessern, unter Beteiligung aller Gerichtsangehörigen zügig umgesetzt. Moderne, ständig aktualisierte IT-Technik wird mitarbeiterorientiert in allen Aufgabenbereichen eingesetzt. Sie vereinfacht und beschleunigt die Arbeitserledigung und lässt ausreichend Spielraum für Besonderheiten. Sie dient darüber hinaus der zielgerichteten Informationsgewinnung, -verarbeitung und -weitergabe.
Sorgfältig geplante Fortbildungen sind ausgerichtet auf die speziellen Anforderungen der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie werden deshalb in Zusammenarbeit mit den Gerichtsangehörigen des Bezirks vorbereitet. Fortbildung fördert die Qualität der Arbeit, die berufliche Entwicklung und die Arbeitszufriedenheit. Unsere Verwaltung fordert und fördert die Fortbildung Aller als wichtiges Instrument der Personalentwicklung und -planung.
Unsere Gerichte werden nach klaren Führungsgrundsätzen geleitet
Die Behördenleitung ist zuständig in allen grundsätzlichen Verwaltungsfragen und für die Repräsentation des Gerichts nach außen. Sie koordiniert die Anforderungen, die sich aus der richterlichen Tätigkeit ergeben, mit dem Geschäftsablauf innerhalb des Gerichts. Die Geschäftsleitung regelt und überwacht den Geschäftsablauf innerhalb des Gerichts. In allen Geschäften der laufenden Verwaltung ist sie Ansprechpartner für die Gerichtsangehörigen. Sie trifft ihre Entscheidungen selbständig und ist der Behördenleitung gegenüber verantwortlich. Diese Aufgabenteilung erfordert klare und für jeden erkennbare Abgrenzungen in der Verteilung der Kompetenzen. Die Behörden- und die Geschäftsleitung werden durch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung kompetent unterstützt.
Zu den klaren Führungsgrundsätzen zählen insbesondere:
- Vertrauen in die Kompetenz und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Kritikfähigkeit, gegenseitiger Respekt und Gleichbehandlung,
- Motivation, insbesondere durch Lob und Anerkennung,
- Einsatz für Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Offenheit der Vorgesetzten auch für persönliche Probleme,
- eindeutige Aufgabenverteilung und konsequente Vorgaben,
- Stärkung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung durch Delegation von Aufgaben,
- Kontrolle als Instrument zur Optimierung von Arbeitsabläufen, nicht der persönlichen Kritik,
- konstruktive und kritische Beteiligung der Betroffenen an Entscheidungsprozessen,
- Fortbildung als Teil der Personalentwicklung.
Als Führungsinstrumente stehen auch Dienstbesprechungen, Zielvereinbarungen und jährliche Mitarbeitergespräche zur Verfügung.
Die Beteiligung und Mitwirkung der Mitarbeitervertretungen aller Laufbahnen und Stufen, aber auch der verschiedenen Funktionsträger mit besonderen Aufgabenfeldern (z. B. Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Beschwerdestelle) ist sichergestellt. Das ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst. Die Inhaber dieser Funktionen sind bekannt und bringen sich in die Verwaltungsarbeit ein.
Wir nutzen die uns übertragene Verantwortung. Wir sind offen und ehrlich gegenüber unseren Vorgesetzten und unterstützen sie mit Rat und Tat.
Wir miteinander
Wir in unserem Bezirk sind uns bewusst, dass die hohen Anforderungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit nur durch laufbahn- und gerichtsübergreifende Kollegialität bewältigt werden können. Unsere relativ kleinen Organisationseinheiten können nur durch ausgeprägte Teamarbeit bei gutem Betriebsklima qualitativ hochwertige Arbeitsergebnisse hervorbringen. Im Team gehen wir offen und ehrlich miteinander um. Wir üben konstruktive Kritik. Es werden deshalb hohe Anforderungen an jeden Einzelnen und die Integrationskraft der Führungspersonen gestellt.
Wir sind bereit, uns neuen Anforderungen zu stellen. Unsere Fort- und Weiterbildung verstehen wir als unverzichtbare Investition in die eigene berufliche Zukunft.