Der Streitwertkatalog enthält eine Übersicht zur Streitwertfestsetzung. Er versteht sich vor dem Hintergrund der ausgeschlossenen Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht als Beitrag zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung und folgt mit dieser Intention den bereits für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit vorliegenden Streitwertkatalogen.

Der Streitwertkatalog wurde von einer Kommission von Richtern aus verschiedenen Bundesländern erstellt und erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Verbindlichkeit. Mit den in diesem Katalog angegebenen Werten werden - soweit diese nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen - lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die verbindliche Festsetzung des im Einzelfall zutreffenden Streitwertes obliegt allein dem zuständigen Gericht.