Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde im Jahr 1946 errichtet. Es ist neben den Landesarbeitsgerichten Köln und Hamm eines von insgesamt drei Landesarbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen.
Bis zum 31.12.1981 und damit über 35 Jahre gehörte der Kölner Arbeitsgerichtsbezirk zum Geschäftsbereich des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts. Seitdem erstreckt sich der Geschäftsbereich des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf von Wuppertal im Osten, Wesel im Norden, Mönchengladbach im Westen bis nach Solingen im Süden. In der Region leben rund 5.5 Mio. Einwohner, davon mehr als 2 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, und es sind dort rund 230.000 Unternehmen ansässig.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist heute Berufungs- und Beschwerdegericht zu den erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen der in seinem Bezirk verbliebenen neun Arbeitsgerichte. Das sind die Arbeitsgerichte in Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal.
Im Jahr 2021 feierte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sein 75jähriges Bestehen. Anlässlich dessen hat es eine Jubiläumsschrift herausgegeben, die sich mit der Geschichte, der Rechtsprechung und der Verwaltung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf befasst. Die Jubiläumsschrift steht zum Download zur Verfügung.