Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
11 SLa 195/24I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts [..] vom 21.02.2024 [..] abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.
11 SLa 449/24I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts [..] vom 28.06.2024, Aktenzeichen [..], abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird zugelassen.
4 SLa 622/241. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.10.2024 –Az. [..] - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 des Tenors im Hinblick auf die erfolgte teilweise Klagerücknahme wie folgt neu gefasst wird:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Juni 2024 einen Betrag in Höhe von 17.500 € brutto nebst Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Juli 2024 einen Betrag in Höhe von 17.500 € abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes i.H.v. 1.202,11 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2024 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für August 2024 einen Betrag in Höhe von 17.500 € abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes i.H.v. 2.774,10 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2024 zu zahlen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
5 TaBV 56/24I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts [..] wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.