
15.04.2025
Die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Anke Salchow ist am Dienstag, 15. April 2025, zur Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ernannt worden. Die 50-jährige Juristin folgt auf Dr. Christoph Ulrich, der Ende Dezember 2024 zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ernannt wurde.
Frau Salchow war nach Ablegung ihrer zweiten juristischen Staatsprüfung 2002 zunächst als Rechtsanwältin in Berlin tätig. 2004 trat sie in die nordrheinwestfälische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und erhielt einen richterlichen Dienstleistungsauftrag bei dem Arbeitsgericht Duisburg. Nach Stationen bei den Arbeitsgerichten Essen und Düsseldorf wurde sie 2008 zur Richterin am Arbeitsgericht bei dem Arbeitsgericht Duisburg ernannt. Gleichzeitig wurde sie an das Arbeitsgericht Düsseldorf abgeordnet, an das sie 2011 versetzt wurde.
Von Mai 2014 bis Februar 2016 war sie neben ihrer Tätigkeit bei dem Arbeitsgericht Düsseldorf an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf abgeordnet. Sie übernahm dort die Leitung des Verwaltungsdezernats II, in dem u.a. das Justiziariat des Gerichts angesiedelt war. Im Anschluss erfolgte eine dreijährige Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, bei dem sie das für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zuständige Personalreferat Z 3 leitete.
Im Januar 2019 wurde Frau Salchow zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht ernannt und übernahm den Vorsitz der 11. Kammer. Seit dem Jahr 2020 ist sie daneben Dezernentin der u.a. für das nichtrichterliche Personal zuständigen Verwaltungsabteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Frau Salchow ist nebenamtliche Prüferin im zweiten Staatsexamen.
Frau Salchow ist verheiratet und Mutter zweier Kinder.
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