30.01.2023

Die 4. Kammer hat heute einen Gütetermin in einem Kündigungsschutzverfahren durchgeführt (s. Pressemitteilung Nr. 5 v. 25.01.2023). Die Vorwürfe wurden mit den Parteien erörtert.

Die Parteien haben vereinbart, zunächst außergerichtliche Gespräche zu führen, so dass kein weiterer Termin zur Verhandlung vor der Kammer angesetzt wurde.

Aktenzeichen: 4 Ca 35/23

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