08.06.2021
Ab dem 14.06.2021 wird beim Arbeitsgericht Essen die elektronische Aktenführung eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt eingehende Klagen werden nicht mehr als Papierakte, sondern ausschließlich in digitaler Form geführt. In Papier eingehende Schriftsätze werden künftig zur Akte gescannt. Die bestehenden Akten werden in Papier weitergeführt. Es ist davon auszugehen, dass das Gericht im Herbst im Wesentlichen nur noch digital arbeiten wird.
Die Einreichung von Klagen und Schriftsätzen auf digitalem Weg ist aktuell nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. mit einer einfachen Signatur per DeMail oder über die besonderen elektronischen Postfächer der Rechtsanwälte und Behörden möglich. Für die Gestaltung der Dateien gelten besondere Formvorschriften. Auch weiterhin können Eingänge per E-Mail in Rechtssachen nicht behandelt werden.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@arbg-essen.nrw.de