18.03.2021
Im Kammertermin vom 17.03.2021 in der Sache eines fristlos gekündigten stellvertretenden Store-Leiters des FC Bayern Fan-Shop im CentrO konnte aufgrund von Befangenheitsanträgen gegen die erkennende Kammer keine Entscheidung ergehen.
Neuer Kammertermin wird nach Entscheidung über die Befangenheitsanträge von Amts wegen bestimmt.
Arbeitsgericht Oberhausen, 3 Ca 781/20
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