18.03.2021

Im Kammertermin vom 17.03.2021 in der Sache eines fristlos gekündigten stellvertretenden Store-Leiters des FC Bayern Fan-Shop im CentrO konnte aufgrund von Befangenheitsanträgen gegen die erkennende Kammer keine Entscheidung ergehen.

Neuer Kammertermin wird nach Entscheidung über die Befangenheitsanträge von Amts wegen bestimmt.


Arbeitsgericht Oberhausen, 3 Ca 781/20

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@arbg-oberhausen.nrw.de