Im Folgenden finden Sie Hinweise auf die beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf vorhandenen Hilfen für den barrierefreien Zugang.
Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Gerichtsgebäudes
Das Gerichtsgebäude verfügt über einen rollstuhlgerechten Haupteingang. Im Eingangsbereich befinden sich Aufzüge, über die alle Etagen des Hauses bequem erreichbar sind.
Die Sitzungssäle des Landesarbeitsgerichts befinden sich in der 1. Etage. Die Büroräume des Landesarbeitsgerichts befinden sich in der 4. und 5. Etage. Die Bibliothek finden Sie in der 6. Etage.
Schwerbehindertenparkplatz
Vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes befindet sich ein Schwerbehindertenparkplatz.
Orientierung und Zugang zum Gebäude
Ein durchgehendes Orientierungsleitsystem vom ÖPNV bis zum Gebäudezugang ist nicht vorhanden. Es bestehen Hinweisschilder im angrenzenden Bahnhof.
Der barrierefreie Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Rollatornutzerinnen und Rollatornutzer sowie Personen mit Kinderwagen erfolgt über den Haupteingang des Gerichtsgebäudes.
Barrierefreie Toiletten
Im Gebäude befinden sich zwei barrierefreie Toiletten, jeweils im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss. Die Toiletten sind nicht mit Dusch-WC ausgestattet. Im Erdgeschoss ist ein höhenverstellbares WC vorhanden.
Aufzug
Das Dienstgebäude verfügt über einen behindertengerechten Fahrstuhl. Die Schaltknöpfe sind so angebracht, dass sie von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie kleinwüchsigen Personen erreicht werden können. Die Schaltflächen sind in Blindenschrift beschriftet. Die jeweils nächste anzufahrende Etage wird durch eine computergenerierte Sprachansage angekündigt.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten ist nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar, da keine spezielle Ausstattung für sehbehinderte Personen vorhanden ist.
