
03.05.2021
Dr. Oliver Reinartz ist heute zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf ernannt worden. Der 44jährige Jurist war nach seiner zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2007 zunächst als Rechtsanwalt tätig. Im Januar 2010 trat er in die Dienste der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes NordrheinWestfalen und erhielt Dienstleistungsaufträge bei den Arbeitsgerichten in Wesel und Düsseldorf. Seit seiner planmäßigen Anstellung als Richter am Arbeitsgericht im Jahre 2012 war er bei dem Arbeitsgericht Düsseldorf tätig. Ab Juni 2013 war Herr Dr. Reinartz zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Bundesarbeitsgericht tätig. Von Januar 2018 bis September 2018 war er zum Zwecke der Erprobung an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf abgeordnet. Dem schloss sich eine viermonatige Abordnung bis Januar 2019 an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zur richterlichen Hilfeleistung an. Anschließend war Herr Dr. Reinartz bis Januar 2021 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeordnet. Dort war er als Referent im Referat für Betriebsverfassungsrecht, Internationales Arbeitsrecht und Heimarbeitsrecht tätig. Anschließend nahm er bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf seine richterliche Tätigkeit bei dem Arbeitsgericht Düsseldorf wieder auf.
Herr Dr. Reinartz ist verheiratet.
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