29.04.2021
Der Leiter des Dienstleistungsbetriebes einer Kommune wendet sich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung durch die beklagte Kommune. Die Arbeitgeberin stützt die Kündigung auf den Verdacht der Veruntreuung.
Nach Durchführung einer Beweisaufnahme wurde im Kammertermin am 28.04.2021 ein widerruflicher Vergleich geschlossen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den Fall des Widerrufs des Vergleichs wurde auf den 30.06.2021 bestimmt.
Arbeitsgericht Wesel, 6 Ca 1170/20
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