Geeignete Bewerbungen werden in einem Bewerbungspool gesammelt. Sobald Einstellungsmöglichkeiten bestehen, werden daraus Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt und zu einem strukturierten Einzelgespräch vor eine Auswahlkommission geladen, um deren persönliche Eignung festzustellen.

Die Kommission besteht in der Regel aus der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, dem Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts oder dem mit dem richterlichen Dienst betrauten Personaldezernenten, einem Mitglied des Bezirksrichterrates sowie der Gleichstellungsbeauftragten für den richterlichen Dienst.