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31. | LAG Düsseldorf 4 Ta 488/16 (ArbG Düsseldorf 6 BV 206/15) | |
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Entscheidungsdatum | 12.08.2016 | |
Zulassung | unanfechtbar | |
Stichworte: | Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung; Aufsichtsrat | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 2, Abs. 5 ArbGG, 148 ZPO | |
Veröffentlichungsdatum: | 19. August 2016 | |
Leitsatz: | 1. Eine Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 5 ArbGG kommt nicht in Betracht, wenn nach rechtskräftiger Beendigung des vorgreiflichen Verfahrens zur Feststellung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. 2. In diesem Fall bleibt eine Aussetzung in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO zu prüfen. Dabei ist unschädlich, dass die Verfassungsbeschwerde selbst nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand hat. Es genügt, dass dies bei dem ihr zugrundeliegenden Verfahren der Fall ist. Die spezialgesetzlich geregelte Klage auf Feststellung der Tariffähigkeit gem. §§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 ArbGG ist einem vorgreiflichen Rechtsverhältnis im Sinne von § 148 ZPO gleichzustellen. 3. Zur Ermessensentscheidung nach § 148 ZPO in einem solchen Fall. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 4 Ta 488/16 (172 KB) |
32. | LAG Düsseldorf 4 TaBV 135/15 (ArbG Duisburg 3 BV 93/14) | |
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Entscheidungsdatum | 10.08.2016 | |
Zulassung | keine Zulassung | |
Stichworte: | Mitbestimmung; Betriebsrat; Gehaltsbänder; Tarifsperre; Initiativrecht | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG | |
Veröffentlichungsdatum: | 13. September 2016 | |
Leitsatz: | 1. Bestimmen die Tarifvertragsparteien für eine definierte Vergütungsgruppe das Entgelt mit "Beginn" und "Ende" (Gehaltsband), ohne Regelungen für die Entgeltfindung im Gehaltsband zu treffen, steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung und der Festlegung von Kriterien für die Ersteingruppierung und für Änderungen in Bezug auf die Gehaltsbänder zu (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). 2. Hierzu kann der Betriebsrat initiativ werden. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 4 TaBV 135/15 (141 KB) |
33. | LAG Düsseldorf 8 Sa 1454/15 (ArbG Düsseldorf 3 Ca 5022/15) | |
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Entscheidungsdatum | 02.08.2016 | |
Zulassung | Revision | |
Stichworte: | Gleichbehandlungsgrundsatz, Bonuszahlung | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§ 611 Abs. 1 BGB | |
Veröffentlichungsdatum: | 12. Oktober 2016 | |
Leitsatz: | Zur Reichweite des Gleichbehandlungsgrundsatzes bezüglich Bonuszahlungen im Bankenbereich, hinsichtlich derer der Arbeitgeber mit Blick auf das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf des Bezugszeitraums differenziert. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 8 Sa 1454/15 (192 KB) |
34. | LAG Düsseldorf 7 Sa 1208/15 (ArbG Düsseldorf 14 Ca 1658/15) | |
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Entscheidungsdatum | 27.07.2016 | |
Zulassung | Revision | |
Veröffentlichungsdatum: | 22. November 2016 | |
Leitsatz: | § 2 Abs. 2 WissZeitVG soll Rechtssicherheit und Transparenz beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge im Rahmen drittmittelfinanzierter Projekte und eine solide Prognosegrundlage für den späteren Wegfall des Beschäftigungsbedarfs bei Vertragsschluss schaffen. Gleichzeitig soll die gerichtliche Überprüfung erleichtert werden und für die Vertragsparteien transparenter sein. Gemessen an diesen Voraussetzungen kann es nicht als ausreichend angesehen werden, wenn ein sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Teilbereiche zusammensetzender Forschungsbereich, der für sich genommen ein auf lange Dauer angelegter Forschungsbereich ist, als "bestimmte Aufgabe" einer Drittmittelfinanzierung herangezogen wird. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 7 Sa 1208/15 (311 KB) |
35. | LAG Düsseldorf 9 Sa 31/16 (ArbG Essen 6 Ca 2280/15) | |
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Entscheidungsdatum | 25.07.2016 | |
Zulassung | Revision | |
Stichworte: | Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§ 7 Abs. 4 BUrlG; §§ 280 Abs. 1, 283 BGB; § 194 BGB | |
Veröffentlichungsdatum: | 6. September 2016 | |
Leitsatz: | Rechtlicher Ausgangspunkt für die Entstehung eines Ersatzanspruchs für untergegangene Urlaubsansprüche ist der Verzug des Arbeitgebers. Der Urlaubsanspruch geht mit Ablauf des Übertragungszeitraumes unter. Erforderlich ist deshalb ein vorhergehendes Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers, weil dem Arbeitgeber nicht die Pflicht obliegt, dem Arbeitnehmer Urlaub zu erteilen. Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Konstruktion des Urlaubs als Anspruch, § 194 BGB. Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 9 Sa 31/16 (211 KB) |
36. | LAG Düsseldorf 2 Ta 412/16 (ArbG Oberhausen 3 Ca 1547/15) | |
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Entscheidungsdatum | 20.07.2016 | |
Stichworte: | Mitteilung der Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse - Kausalität | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; 120a Abs. 2 Satz 1 ZPO | |
Veröffentlichungsdatum: | 9. September 2016 | |
Leitsatz: | Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen einer unterlassenen Mitteilung einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfordert nicht, dass die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Änderung der Prozesskostenhilfeentscheidung geführt hätte. Fehlende Sprachkenntnisse entlasten eine anwaltlich vertretene Partei nicht hinsichtlich ihrer Verpflichtungen zur unverzüglichen Mitteilung geänderter wirschaftlicher Verhältnisse. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 2 Ta 412/16 (230 KB) |
37. | LAG Düsseldorf 5 Ta 364/16 (ArbG Duisburg 2 Ca 2254/14) | |
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Entscheidungsdatum | 06.07.2016 | |
Stichworte: | PKH, Anschriftenänderung, unterlassene Mitteilung | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 120 a Abs. 2, 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO | |
Veröffentlichungsdatum: | 2. September 2016 | |
Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei unterlassener Mitteilung einer Anschriftenänderung nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erfolgen kann. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 5 Ta 364/16 (164 KB) |
38. | LAG Düsseldorf 7 Sa 1444/15 (ArbG Essen 6 Ca 2625/15) | |
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Entscheidungsdatum | 06.07.2016 | |
Zulassung | keine Zulassung | |
Stichworte: | . | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
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Veröffentlichungsdatum: | 31. Oktober 2016 | |
Leitsatz: | . | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 7 Sa 1444/15 (349 KB) |
39. | LAG Düsseldorf 6 Sa 156/15 (ArbG Solingen 3 Ca 22/11 lev) | |
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Entscheidungsdatum | 17.06.2016 | |
Zulassung | unanfechtbar | |
Stichworte: | Haftung für Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§ 66 GKG, §§ 114, 115 ZPO | |
Veröffentlichungsdatum: | 4. Juli 2016 | |
Leitsatz: | Wurde nur teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt, so haftet die arme Partei im Falle des vollständigen Unterliegens im Hauptsacheverfahren nach der Verhältnismethode für die Gerichtskosten. Die Haftung umfasst den Prozentsatz des Gesamtstreitwerts, für den keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 6 Sa 156/15 (349 KB) |
40. | LAG Düsseldorf 6 TaBV 20/16 (ArbG Düsseldorf 1 BV 138/15) | |
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Entscheidungsdatum | 17.06.2016 | |
Zulassung | Rechtsbeschwerde | |
Stichworte: | Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats | |
Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§ 50 Abs. 1 S. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG | |
Veröffentlichungsdatum: | 19. September 2016 | |
Leitsatz: | Bietet der Arbeitgeber an, sich zu jährlichen Gehaltsanpassungen nach einem bestimmten Schema zu verpflichten, und knüpft er dies an die Bedingung einer unternehmensweiten Regelung, so begründet dies die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, da der Arbeitgeber zwar auch bei einer fehlenden Tarifbindung zur Zahlung einer Vergütung, nicht aber zu deren regelmäßiger Anpassung verpflichtet ist. | |
Dokument: | LAG Düsseldorf 6 TaBV 20/16 (322 KB) |
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