25.01.2023
Am 30.01.2023 verhandelt die 4. Kammer des Arbeitsgerichts über die Kündigungsschutzklage einer Bibliotheksmitarbeiterin. Der Arbeitgeber erhebt ausweislich des Kündigungsschreibens den Vorwurf, es bestehe der Verdacht, dass die Klägerin unerlaubt Geld, das für das Geschenk an eine Kollegin gesammelt wurde, an sich genommen habe. In diesem Zusammenhang fanden polizeiliche Ermittlungen statt, über die am 06.01.2023 in den Medien der Funke-Gruppe berichtet wurde.
Die Beklagte hat das Arbeitsverhältnis außerordentlich sowie hilfsweise ordentlich gekündigt.
Der Termin findet am 30.01.2023 um 10 Uhr in Saal N319 statt.
Aktenzeichen: 4 Ca 35/23
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