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| 21. | LAG Düsseldorf 9 SLa 186/24 (ArbG Oberhausen 3 Ca 1223/23) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 01.07.2024 | |
| Zulassung | Revision | |
| Stichworte: | Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB | |
| Veröffentlichungsdatum: | 6. November 2024 | |
| Leitsatz: | Zur Inbezugnahme des Tarifvertrags "über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 9 SLa 186/24 (294 KB) | |
| 22. | LAG Düsseldorf 9 SLa 187/24 (ArbG Oberhausen 3 Ca 1310/23) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 01.07.2024 | |
| Zulassung | Revision | |
| Stichworte: | Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 305, 305c Abs. 2 BGB | |
| Veröffentlichungsdatum: | 6. November 2024 | |
| Leitsatz: | Zur Inbezugnahme des Tarifvertrags "über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 9 SLa 187/24 (293 KB) | |
| 23. | LAG Düsseldorf 3 Ta 51/24 (ArbG Wesel 2 Ca 98/24) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 28.06.2024 | |
| Stichworte: | Rechtsweg bei Abordnung und Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 17, 17a GVG, 2,5 ArbGG, 40 VwGO, 15,16. 19a LGG NRW, 5,62 GO NRW | |
| Veröffentlichungsdatum: | 4. Juli 2024 | |
| Leitsatz: | 1.Erhebt eine Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst, der das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nicht neben ihrer bisherigen Tätigkeit übertragen wurde, sondern im Wege der Umsetzung und entsprechenden Stellenzuweisung (bei gleichzeitiger Höhergruppierung), Klage gegen die Abordnung auf eine andere Stelle und gleichzeitige Abberufung aus dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet (Abgrenzung zu LAG Köln, Beschluss vom 07.07.2022 9 Ta 69/22). 2. Es handelt sich um eine bürgerlich-rechtliche und keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, wenn die streitentscheidenden Normen mit §§ 106 GewO, 315 BGB jedenfalls auch solche des bürgerlichen Rechts sind. 3. Mit der sich gegen die Abordnung und Abberufung richtenden Klage macht die Gleichstellungsbeauftragte keine Verletzung von Organrechten im Sinne von § 19a Abs. 1 LGG NRW geltend, sondern eine arbeitsrechtliche Überprüfung der entsprechenden Direktionsrechtsausübung und neuen Stellenzuweisung. | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 3 Ta 51/24 (393 KB) | |
| 24. | LAG Düsseldorf 3 Ta 52/24 (ArbG Wesel 2 Ca 226/24) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 28.06.2024 | |
| Stichworte: | Rechtsweg bei Abordnung und Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 17, 17a GVG, 2,5 ArbGG, 40 VwGO, 15,16, 19a LGG NRW, 5,62 GO NRW | |
| Veröffentlichungsdatum: | 4. Juli 2024 | |
| Leitsatz: | 1.Erhebt eine Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst, der das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nicht neben ihrer bisherigen Tätigkeit übertragen wurde, sondern im Wege der Umsetzung und entsprechenden Stellenzuweisung (bei gleichzeitiger Höhergruppierung), Klage gegen die Umsetzung auf eine andere Stelle bei gleichzeitigem Verlust des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet (Abgrenzung zu LAG Köln, Beschluss vom 07.07.2022 9 Ta 69/22). 2. Es handelt sich um eine bürgerlich-rechtliche und keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, wenn die streitentscheidenden Normen mit §§ 106 GewO, 315 BGB jedenfalls auch solche des bürgerlichen Rechts sind. 3. Mit der sich gegen die Umsetzung richtenden Klage macht die Gleichstellungsbeauftragte keine Verletzung von Organrechten im Sinne von § 19a Abs. 1 LGG NRW geltend, sondern eine arbeitsrechtliche Überprüfung der entsprechenden Direktionsrechtsausübung und neuen Stellenzuweisung. | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 3 Ta 52/24 (392 KB) | |
| 25. | LAG Düsseldorf 6 Sa 816/23 (ArbG Düsseldorf 4 Ca 1656/19) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 28.06.2024 | |
| Zulassung | keine Zulassung | |
| Stichworte: | Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§ 1 BetrAVG | |
| Veröffentlichungsdatum: | 15. November 2024 | |
| Leitsatz: | 1. Die Ablösung einer Versorgungsordnung durch eine Neuregelung, die neben Ansprüchen auf eine monatliche Betriebsrente eine einmalige Kapitalleistung beinhaltet, bedarf keiner Rechtfertigung nach der Drei-Stufen-Theorie, sofern die Ansprüche nach der neuen Versorgungsordnung zum Zeitpunkt des Renteneintritts nicht unterhalb denjenigen der Altzusage liegen. Zum Zwecke des Vergleichs ist die Kapitalleistung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in eine (fiktive) monatliche Betriebsrente umzurechnen. 2. Die Umstellung einer monatlichen Betriebsrente in eine Kapitalleistung bedarf jedoch nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit einer eigenen Rechtfertigung. 3. Im konkreten Einzelfall war die erfolgte Teilkapitalisierung rechtmäßig. Dabei war u.a. zu berücksichtigen, dass die von der Beklagten gezahlte monatliche Betriebsrente zuzüglich der auf eine fiktive Rente umgerechneten Kapitalleistung deutlich über den Ansprüchen nach der alten Versorgungsordnung liegt, die Kapitalleistung nur ca. 15% der gesamten Betriebsrentenleistungen ausmacht und Nachteile beim Pfändungsschutz angesichts der vom Kläger bezogenen hohen monatlichen Leistungen nicht zu befürchten sind. | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 6 Sa 816/23 (595 KB) | |
| 26. | LAG Düsseldorf 4 SLa 141/24 (ArbG Essen 2 Ca 1956/23) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 26.06.2024 | |
| Stichworte: | Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB | |
| Veröffentlichungsdatum: | 15. November 2024 | |
| Leitsatz: | Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung. | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 4 SLa 141/24 (446 KB) | |
| 27. | LAG Düsseldorf 4 SLa 142/24 (ArbG Essen 2 Ca 1983/23) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 26.06.2024 | |
| Stichworte: | Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB | |
| Veröffentlichungsdatum: | 15. November 2024 | |
| Leitsatz: | Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung. | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 4 SLa 142/24 (441 KB) | |
| 28. | LAG Düsseldorf 4 SLa 143/24 (ArbG Essen 3 Ca 1957/23) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 26.06.2024 | |
| Zulassung | Revision | |
| Stichworte: | Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB | |
| Veröffentlichungsdatum: | 15. November 2024 | |
| Leitsatz: | Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung. | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 4 SLa 143/24 (585 KB) | |
| 29. | LAG Düsseldorf 4 SLa 145/24 (ArbG Oberhausen 1 Ca 1105/23) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 26.06.2024 | |
| Stichworte: | Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§§ 305 Abs. 1 305c Abs. 2 BGB | |
| Veröffentlichungsdatum: | 15. November 2024 | |
| Leitsatz: | Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung. | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 4 SLa 145/24 (441 KB) | |
| 30. | LAG Düsseldorf 1 SHa 21/24 (ArbG Düsseldorf 2 BV 264/23) | |
|---|---|---|
| Entscheidungsdatum | 20.06.2024 | |
| Zulassung | unanfechtbar | |
| Stichworte: | Flugbetrieb, örtliche Zuständigkeit in Beschlussverfahren, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, durch Tarifvertrag gebildete besondere Arbeitnehmervertretung, Personalvertretung Cockpit | |
| Gesetze, Tarifnormen o.ä.: |
§ 82 Abs. 1 ArbGG, § 117 bs. 2 Satz 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG | |
| Veröffentlichungsdatum: | 24. Juni 2024 | |
| Leitsatz: | Die örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten einer im Flugbetrieb aufgrund von § 117 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gewählten besonderen Arbeitnehmervertretung richtet sich entsprechend dem Sinn und Zweck des § 82 ArbGG danach, für welchen organisatorischen Bereich die Vertretung geschaffen wurde, ob eine unternehmensweite Vertretung gebildet wurde für mehrere Basen oder eine Arbeitnehmervertretung nur für eine Basis. Im Fall einer für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gebildeten Personalvertretung ist das Arbeitsgericht am Sitz des Unternehmens zuständig. | |
| Dokument: | LAG Düsseldorf 1 SHa 21/24 (180 KB) | |
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Veröffentlichte Entscheidungen ab dem 01.04.2025
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