Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist mittlere Justizverwaltungsbehörde und dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen nachgeordnet. Als Obergericht nimmt es Verwaltungsaufgaben, sowohl hausintern, als auch für den gesamten Geschäftsbereich wahr. Diese betreffen im Wesentlichen

  • Personal
  • Geschäftsbetrieb
  • Haushalt
  • Beschaffung
  • Liegenschaften
  • IT
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildung

Die Verwaltungsabteilung untersteht der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Sie übt die unmittelbare Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte und über die Beschäftigten im gesamten Geschäftsbereich des Landesarbeitsgerichts aus, soweit sie nicht auf die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte übertragen ist und soweit nicht das Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Sie ist zudem unmittelbar zuständig für die strategische Personalentwicklung, die Angelegenheiten der Richter-, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen sowie die Angelegenheiten der Gleichstellungsbeauftragten.