InhaltMerkblattMerkblatt zur Information von Bewerberinnen und Bewerbern zur Einstellung in den
richterlichen Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Landesarbeitsgerichtsbezirk Düsseldorf
Der Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Ludwig-Erhard- Allee 21, 40 227 Düsseldorf, zu richten. Der Antrag kann schon vor der zweiten juristischen Staatsprüfung, frühestens jedoch nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes, gestellt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Regel mindestens das zweite juristische Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ bestanden haben und einen besonderen Bezug zum Arbeitsrecht vorweisen können. In dem Antrag haben sich die Bewerberinnen und Bewerber darüber zu äußern, ob sie Deutsche im Sinne des Artiktels 116 des Grundgesetzes sind. Der Bewerbung sind beizufügen:
Da die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht kontinuierlich Neueinstellungen vornehmen kann, sollten die Bewerberinnen und Bewerber nach Möglichkeit ein langfristiges Einstellungsinteresse sowie ihr Einverständnis zur Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen erklären. Für weitere Informationen steht das Landesarbeitsgericht gerne über E-Mail oder telefonisch zur Verfügung |
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